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AGB Tivoli

Tivoli Center Worblaufen AG Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Allgemeines 1.1 1.2 1.3 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsverhältnisse, welche die Tivoli Center Worblaufen AG mit den Benutzerinnen und Benutzer, Kundinnen und Kunden, etc. der Anlage des Tivoli Centers in Worblaufen eingeht. Sie regeln insbesondere die Bedingungen für Platzmieten im Bereich Tennis, Badminton und Squash, sei es im Saison-Abo oder als Einzelbuchung sowie auf die Benutzung des Wellness- und Fitnessbereiches und die Einkäufe im Shop. Mit der Bezahlung der Platzmiete (Einzeleintritt oder Saisonabo) oder der Benutzung der Anlage anerkennen die Benutzerinnen und Benutzer diese AGBs als verbindlichen Bestandteil des abgeschlossenen Vertragsverhältnisses. 2. Platzmiete 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 2.5. Das Leistungsangebot der Tivoli Center Worblaufen AG umfasst das Recht, einen Tennis-, Badminton- oder Squashcourt für eine bestimmte Zeitdauer zum bestimmungsgemässen Gebrauch zu benutzen. Fixplatzmieten berechtigen zur Benutzung eines Courts im gebuchten Zeitfenster während der Laufdauer des Abos. Nicht benutzt Zeitfenster verfallen, das heisst, es entsteht kein Anspruch auf eine Gutschrift für ein anderes Zeitfenster oder eine Entschädigung. Nicht benutzte Plätze können von der Tivoli Center Worblaufen AG weitervermietet werden, ohne dass dem Fixmieter ein Entschädigungsanspruch entsteht. Fixplatzmieterinnen und -mieter werden ersucht, die Freigabe von Plätzen möglichst frühzeitig zu kommunizieren. Bei einer Freigabe von 48 Stunden im Voraus entsteht ein Anspruch auf eine Stundengutschrift im Wert des Aboeinzelstundentarifs, wenn der Platz tatsächlich weitervermietet werden kann. Kulanzgutschriften sind auch dann möglich, wenn der Platz nicht weitervermietet werden kann. Die Abogutschriften haben eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr. Die Tivoli Center AG ist in Ausnahmefällen berechtigt, zur Durchführung von Anlässen, Turnieren, etc. die gemieteten Fixplätze anderweitig zu benutzen. Die Fixplatzbenutzer werden darüber frühzeitig informiert. Es besteht diesfalls auch Anspruch auf Realersatz zu einem anderen Zeitpunkt, jedoch keine Entschädigungsforderung. Die Tivoli Center Worblaufen AG haftet nicht für allfällige gesundheitliche Beeinträchtigungen, die durch die Ausübung der Sportart entstehen können. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. 3. Tennisschulen, Badmintonschulen, Squashschulen 3.1. 3.2. Im Tivoli Center werden Kurse und Schulungen von externen Tennisschulen, Badmintonschulen und Squashschulen angeboten. Die Tivoli Center Worblaufen AG stellt dafür einzig und allein die Infrastruktur zur Verfügung. Es können Absprachen mit Tennisschulen bestehen, wonach administrative Arbeiten (Buchungen, Auskünfte, etc.) über die Tivoli Center Worblaufen AG abgewickelt werden. Ein Vertrag bezüglich der erteilten Sportlektionen kommt aber auch in diesen Fällen einzig und allein mit der zuständigen Schule/dem zuständigen Anbieter zustande. Gegenüber der Tivoli Center Worblaufen AG entstehen für die Kundinnen und Kunden der Tennisschulen keine Ansprüche. 3.3. Tennislehrerinnen und Tennislehrer, Badmintonlehrerinnen und Badmintonlehrer, Squashlehrerinnen und Squashlehrer sind nicht Personal der Tivoli Center Worblaufen AG. Beanstandungen sind direkt an die entsprechende Person oder die entsprechende Tennisschule zu richten. Die Tivoli Center Worblaufen AG haftet insbesondere nicht für die Durchführung und die Inhalte des Unterrichtes. 4. Wellness- und Fitnessbereich 4.1. 4.2. 4.3. Die Benutzung des Wellness- und Fitnessbereiches ist durch Entrichtung einer Gebühr für die Einzelbenutzung oder eines Abonnements möglich. Es gilt die auf der Homepage des Tivoli Centers publizierte Abonnementstruktur. Die Benutzung der Fitnessgeräte und des Wellnessangebotes erfolgt auf eigene Gefahr. Benutzerinnen und Benutzer werden darauf hingewiesen, dass die Tivoli Center Worblaufen AG nicht für Schadensfälle haftet, die durch den Gebrauch der Geräte oder die Inanspruchnahme des Wellnessangebotes (Whirlpool, Sauna, etc.) entstehen können. 5. Kinder und Jugendliche 5.1. 5.2. Minderjährige können die Anlage des Tivoli Center mit der Zustimmung der Erziehungsberechtigen benutzen. Bei urteilsfähigen Minderjährigen wird die Zustimmung der Eltern vermutet. Die Tivoli Center Worblaufen AG übernimmt für die Minderjährigen keine Aufsichtspflicht. Die Benutzung der Anlage erfolgt unter der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. 6. Hausrecht 6.1. 6.2. 6.3. Der Abschluss eines Abonnements oder eines Einzeleintrittes berechtigt jeweils zur bestimmungsgerechten Nutzung der Anlage. Die Einzelcourts dürfen nur für die Ausübung der jeweiligen Sportart (Badminton, Tennis, Squash) benutzt werden. Die Ausübung anderer Aktivitäten ist nicht zulässig. Die Gäste des Tivoli Centers verpflichten sich durch den Abschluss eines Abonnements oder eines Einzeleintrittes zu adäquatem, sportgerechtem, sorgfältigem Verhalten. Bei unangemessenem Verhalten behält sich das Tivoli Center vor, Personen nach erfolgloser Ermahnung wegzuweisen. Die Courts dürfen nur in passendem Schuhwerk benutzt werden. Süssgetränke sind im Bereich des Courts nicht zugelassen. Bei Verunreinigungen oder Beschädigungen ist die Tivoli Center Worblaufen AG berechtigt, die Reinigungs- oder Reparaturkosten in Rechnung zu stellen. 7. Ausgefallene Buchungen 7.1. 7.2. 7.3. Für freigegebene Fixplätze, die weitervermietet werden können, kann das Tivoli Center AG gemäss Ziffer 2.3 dieser AGBs eine Gutschrift für eine Kompensationsstunde ausstellen. Es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung. Gebuchte und bereits bezahlte, aber nicht benutzte Einzelplatzstunden verfallen, es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Einzelplatzbuchungen, welche nicht bezahlt worden sind, werden nachträglich in Rechnung gestellt, wenn die Buchung nicht 24 Stunden vor der Benutzung storniert worden ist und der Platz nicht weitervermietet werden konnte. 7.4. Kann die Tivoli Sport Center AG aus Gründen, welche sie selber nicht zu verantworten hat, gemietete Plätze nicht zur Verfügung stellen (höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, etc.), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die Tivoli Sport Center AG ist um kulante Lösungen bemüht. 8. Zahlungsbedingungen 8.1. 8.2. Rechnungen werden innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ab der ersten Mahnung kann die Tivoli Sport Center AG die Mahnkosten von CHF 10.00 pro Mahnung in Rechnung stellen. Nach Verfall der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist besteht keine Garantie mehr, dass der gemietete Fixplatz noch zur Verfügung steht. 9. Datenschutz 9.1. 9.2. Die persönlichen Daten, welche die Kunden der Tivoli Center Worblaufen AG zur Verfügung stellen, werden elektronisch gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an Dritte. Soweit die Tivoli Center Worblaufen AG durch Bestimmung des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde zur Erfassung von Daten verpflichtet wird (beispielsweise Bestimmungen gemäss der massgeblichen Epidemie Gesetze) werden die Daten unmittelbar nach der gesetzlich vorgesehenen Frist unwiderruflich vernichtet. 10. Schlussbestimmungen 10.1. 10.2. 10.3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verträge, welche die Tivoli Center Worblaufen AG mit den Kundinnen und Kunden abschliesst, unterstehen schweizerischem Recht. Sollten einige Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die weiteren Bestimmungen dennoch in Kraft (Salvatorische Klausel). Als ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit der Tivoli Center Worblaufen AG gilt Bern. Worblaufen, 14. Juni 2021 Die Geschäftsführerin Therese Wyssmann